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Darauf warten die mittelständischen Unternehmen

  • 02.11.2023

Angenommen, Deutschlands mittelständische Unternehmen dürfen sich von der Regierung etwas wünschen. Was stände wohl überwiegend auf den Wunschzetteln? Unterstützung bei der Mitarbeiterbeschaffung? Massive Senkung der Senkung der Energie- und Lebenshaltungskosten? Beschränkungen der Migrations-Einwanderer? Minderung der Bürokratie?

 

Diese Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Doch nicht nur die Unternehmen denken über Verbesserungen und Vereinfachungen ihres Geschäfts nach. Auch die Aufsichtsbehörden sind aktiv und wollen bei den Unternehmen mitmischen.

 

Also kommen sie den Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes mit Betriebsprüfungen entgegen. Damit die kleinen und mittleren Unternehmen nicht verängstigt sind, werden diese Prüfungen ganz unverfänglich Besichtigungen genannt.

 

Die Zahl, der im kommenden Jahr geplanten „Besichtigungen“ soll, allerdings nicht zu popelig aussehen: Also werden mehr als 200.000 geplant. Der Schwerpunkt soll auf die Gefährdungsbeurteilung ausgerichtet werden. Also Arbeitsplätze, Elektro, Lärm- und Brandschutz und natürlich die Mutterschutz-Aushänge am Schwarzen Brett.

 

Neu sind diese Prüfungen nicht, die Berufsgenossenschaft schickt mit schöner Regelmäßigkeit ihre Firmenbesucher.

 

Die Gesellschaften der Seitz- Mediengruppe, die auch die Network-Karriere herausgibt, kommen schon seit Jahrzehnten in den Genuss solcher Prüfungen. Beanstandungen gab es nie. Zumindest bis vor einigen Jahren ein Prüfer feststellte, dass an allen EDV- Arbeitsplätzen den Mitarbeitern eine Fußstütze zur Verfügung stehen müsse. Kosten pro Arbeitsplatz, zwischen 40 und 60 Euro. Da sollte man vor einer Anschaffung die hauptsächlich jungen Mitarbeiter fragen, was sie von einem solchen Teil unter ihrem Schreitisch halten. Das einhellige Ergebnis: Keine Fußstütze gewollt! Also wird die Anforderung, da nicht sicherheits- und lebensnotwendig abgelegt. Nach ca. zwei Monaten kommt ein Schreiben der Berufsgenossenschaft, dass ein Nachweis der Anschaffung der vorgeschriebenen Fußstützen zu erbringen sei, ansonsten erfolge eine Ordnungsstrafe.

 

So etwas ließe sich prächtig durchprozessieren, doch wer hat dafür Zeit und die Nerven. Also werden die Dinger gekauft und den Mitarbeitern zwangsverordnet.

 

Ein gutes Jahr später, er Anruf der Berufsgenossenschaft, dass ein Prüfungstermin anstehe. Dem Geschäftsführer fällt bei dieser Gelegenheit ein, dass er schon ewig keine Fußstützen in den Büros gesehen hat und teilt dies gleich dem Prüfer am Telefon mit. Es gibt die Rechnung und sicher die Bestätigung der Mitarbeiter, dass die Stützen vorhanden waren.

 

„Das macht nichts, sagt der Prüfer. Uns betreffen solche Dinge in Zukunft ohnehin nicht mehr. Die Sicherheit prüft künftig der TÜV.“

 

„Eine Organisation beschäftigt also eine andere Organisation? Und wer bezahlt das alles?“, fragt der Geschäftsführer.

 

Dazu der einleuchtende Kommentar des Prüfers der Berufsgenossenschaft: „Na das Unternehmen! Sie können es doch von der Steuer absetzen!“ Auf die Idee, dass vor dem von der Steuer absetzen, erst einmal Erlöse generiert werden müssen, kam der gute Mann nicht.

 

Kein Wunder, dass zwanzig Jahre später, der amtierende Wirtschaftsminister Habeck nicht weiß, was eine Insolvenz ist.

 

Dann freuen uns mal zusammen auf die kommenden 200.000 Betriebsbesichtigungen. Der deutsche Mittelstand will schließlich beschäftigt sind und hat ja sonst keine Sorgen.

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